Beglaubigung von Übersetzungen
Übersetzungen von Dokumenten, die für offizielle Zwecke bestimmt ins (Amtshandlungen, Gerichtsverhandlungen, polizeiliche Ermittlungen, Vertragsangelegenheiten), müssen für ihre Anerkennung mit einer gerichtlichen (amtlichen) Beglaubigung versehen werden. Diese Beglaubigung setzt sich aus der Klausel und dem Abdruck des amtlichen Sachverständigenstempels zusammen. Die so angefertigte Übersetzung erfüllt die Anforderungen von Staatsorganen an die Übersetzung fremdsprachlicher Dokumente für Amtszwecke, und zwar sowohl in der Tschechischen Republik als auch im Ausland.
In einigen Fällen muss auch die Person des Sachverständigen – des Gerichtsdolmetschers selbst bzw. die Tatsache, dass er beim zuständigen Gericht als Sachverständiger für die entsprechende Sprache registriert ist, gerichtlich beglaubigt werden.
Weiterhin beglaubigen wir dann die Dokumente selbst, gleich ob es sich um die Legalisation, Superlegalisation, Ausstellung einer Apostille oder ggf. um die notarielle Beglaubigung einer Kopie des Dokuments handelt.
Wir empfehlen, die eigentliche Art der Beglaubigung Ihrer Übersetzung – im Hinblick auf die Verschiedenheit der Verfahren und die unterschiedlichen Anforderungen an einzelne Dokumente – mit unserer Abteilung für die Beglaubigung von Übersetzungen zu konsultieren.




